Die Kanzlei Eisentraudt ist am Donnerstag, den 19.06.2025 und am Freitag, den 20.06.2025 geschlossen.
Wir öffnen wieder am Montag, den 23.06.2025 ab 08:30 Uhr.
Als allgemein aufgestellter Rechtsanwalt sorge ich für umfassende Beratung in allen Rechtsfragen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Kronach; selbstverständlich vertrete ich ihre Rechte aber bei Bedarf bundesweit.
Ich übernehme für Sie die bestmögliche Durchsetzung ihrer Interessen, egal ob gegenüber Privatpersonen, Behörden, Gerichten oder anderen Anwälten. Dabei lege ich großen Wert auf eine serviceorientierte und persönliche Betreuung meiner Mandanten. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne erkläre und übersetze ich Ihnen die juristischen Einzelheiten, damit Sie stets über den Stand ihres Verfahrens informiert sind.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben, können Sie mich anrufen, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen:
Ich berate und vertrete meine Mandanten schwerpunktmäßig im Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, wie ich Ihnen als Rechtsanwalt weiterhelfen kann:
Was versteht man unter Strafrecht?
Das Strafrecht regelt in materieller Hinsicht, welche Handlungen strafbar sind. In formeller Hinsicht wird das Gerichtsverfahren (Prozess) in Strafsachen geregelt. Das deutsche Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Für Jugendliche und Heranwachsende gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit spezielleren Regelungen.
Hinzu kommen strafrechtliche Nebengesetze aus verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel das Straßenverkehrsrecht (hauptsächlich im StVG geregelt), das Betäubungsmittelrecht (BtMG) oder das Waffenrecht (WaffG).
Wie unterscheiden sich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?
Das Strafrecht kennt zwei Arten von Delikten, nämlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Beide haben die gleichen Grundvoraussetzungen: Sie verlangen eine Handlung, die einen gesetzlichen Tatbestand erfüllt, rechtswidrig ist und schuldhaft begangen wurde. Jedoch sind Ordnungswidrigkeiten weit weniger gravierend als Straftaten. Dies zeigen die folgenden Unterschiede:
Zum einen ziehen Ordnungswidrigkeiten weniger einschneidende Sanktionen nach sich als Straftaten. Statt Geld- oder gar Freiheitsstrafe werden Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße belegt. Es können aber etwa auch Punkte in Flensburg hinzukommen oder ein Fahrverbot angeordnet werden.
Zum anderen dürfen Geld- oder Freiheitsstrafen nur von einem Richter verhängt werden. Geldbußen werden hingegen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren von den zuständigen Verwaltungsbehörden festgelegt. Aber hier gibt es eine Ausnahme: Ein Gericht überprüft die Entscheidung der Verwaltungsbehörde, wenn der Betroffene einen form- und fristgerechten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat.
Egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Ihre Verteidigung hat fast immer mehr Erfolg, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Das Strafverfahren wird in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und besteht aus drei Hauptabschnitten. Hinzu kommen eventuell zwei weitere Abschnitte. Falls Sie oder ein Angehöriger einer Straftat verdächtigt werden, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen!
Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft mithilfe der Polizei, ob der Beschuldigte wahrscheinlich eine Tat begangen hat. Falls sie das annimmt, erhebt sie Anklage beim Strafgericht. Ein Rechtsanwalt kann in dieser schwierigen Phase die Einhaltung der Rechte des Beschuldigten überwachen und bereits eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Im Zwischenverfahren (auch Eröffnungsverfahren genannt) prüft das Gericht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet, nicht eröffnet oder vorläufig eingestellt wird. Eine Nichteröffnung kommt aus rechtlichen Gründen oder aus tatsächlichen Gründen in Betracht. Eröffnet wird das Hauptverfahren, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Der Hauptzweck des Zwischenverfahrens besteht im Schutz des Angeschuldigten.
Schließlich folgt auf das Zwischenverfahren das Hauptverfahren. Dieses ist streng formalisiert und läuft folgendermaßen ab: Zunächst legt der Vorsitzende des Gerichts den Termin der mündlichen Verhandlung fest und ordnet die Ladung der Verfahrensbeteiligten an. Im Termin selbst kommt es zunächst zum Aufruf der Sache. Etwaige Zeugen verlassen anschließend den Sitzungssaal und der Angeklagte wird zu seinen persönlichen Angaben vernommen.
Nun verließt der Staatsanwalt den Anklagesatz. Der Richter erörtert dann, ob eine etwaige Verständigung stattgefunden hat. Sodann wird der Angeklagte über seine Aussagefreiheit belehrt und zur Sache vernommen. Es folgt die Beweisaufnahme, wobei Zeugen, Sachverständige, Augenscheinsobjekte und Urkunden als Beweise herangezogen werden können. Im Anschluss an die Beweisaufnahme halten zunächst der Staatsanwalt und dann der Verteidiger (Rechtsanwalt) ihre Plädoyers, bevor der Angeklagte das letzte Wort erhält. Daraufhin zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück und verkündet schließlich das Urteil.
Falls es im Hauptverfahren zu einer Verurteilung kommt, kann das Urteil unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Gegen Entscheidungen des Amtsgerichts (Strafrichter oder Schöffengericht) ist die Berufung statthaft, in Betracht kommt aber auch eine sogenannte Sprungrevision. Gegen Entscheidungen des Landgerichts (Strafkammern oder Schwurgericht) ist dagegen Revision einzulegen. Schließlich besteht die Möglichkeit, bestimmte Beschlüsse des Gerichst mit einer Beschwerde anzugreifen.
Falls es im Hauptverfahren zu einer Verurteilung kommt und das Urteil rechtskräftig wird, kommt es im Anschluss zur Vollstreckung der Strafe. Je nach Urteil kommt es zur Beitreibung einer Geldstrafe oder dem Vollzug einer Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Was kostet ein Verteidiger?
Grundsätzlich gilt: Wer die Dienste eines Verteidigers in Anspruch nehmen möchte, muss diesen auch selbst bezahlen. Anders als im Zivilrecht gibt es im Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe durch den Staat. Es fallen unterschiedliche Kosten an, je nach dem, ob das Gericht den Verteidiger bestellt (Pflichtverteidiger) oder Sie den Anwalt selbst beauftragen (Wahlverteidigung).
Bei einer Wahlverteidigung können die Kosten nach den Gebührenrahmen des RVG abgerechnet werden. Meist empfiehlt sich aber der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung.
Die genauen Kosten einer Verteidigung sind vom Einzelfall abhängig. Genaueres kann Ihnen ihr Rechtsanwalt erklären.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meistens keine Kosten in Strafverfahren. Fragen Sie dazu am besten bei ihrer Versicherung nach.
Was versteht man unter Zivilrecht?
Das Zivilrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Rechts, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Regelungen zu Verträgen, Schadensersatz, Eigentum, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und vielen weiteren Bereichen. Im Zivilrecht geht es in erster Linie um die Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder anderen juristischen Personen.
Weil das Zivilrecht hauptsächlich die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (Bürgern) regelt, wird es auch bürgerliches Recht genannt. Entsprechend heißt das Hauptgesetz auch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Übrigens: Wussten Sie, dass das BGB bereits seit dem 01.01.1900 gilt?
Wie läuft ein Zivilverfahren ab?
Ein Zivilprozess läuft grundsätzlich wie folgt ab:
1. Klageerhebung: Der Kläger reicht beim zuständigen Gericht eine Klageschrift ein, in der er sein Anliegen und seine Forderungen darlegt.
2. Zustellung der Klage: Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu, der daraufhin eine Verteidigungschrift einreichen kann.
3. Mündliche Verhandlung: In der mündlichen Verhandlung werden die Argumente beider Parteien angehört und Beweise vorgelegt.
4. Urteilsverkündung: Das Gericht fällt ein Urteil, in dem es über die Ansprüche der Parteien entscheidet.
Die Parteien können sich vor dem Amtsgericht grundsätzlich selbst vertreten, benötigen also nicht zwingend einen Rechtsanwalt. Allerdings sind die Erfolgsaussichten bei Hinzuziehung eines Rechtsanwalts so gut wie immer bedeutend besser. Spätestens vor dem Landgericht müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet ein Zivilverfahren?
Die Kosten eines Zivilverfahrens können je nach Art des Verfahrens, Streitwert, Anwaltshonoraren, Gerichtskosten und anderen Faktoren variieren. Grundsätzlich müssen die Parteien ihre Kosten selbst tragen, es sei denn das Gericht trifft eine abweichende Entscheidung. Siegt eine Partei über die andere, muss die unterlegene Partei meist alle Kosten tragen.
Zu den möglichen Kosten eines Zivilverfahrens gehören:
1. Gerichtskosten: Diese umfassen unter anderem Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie Auslagen für Kopien und Zustellungen.
2. Anwaltskosten: Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, fallen Anwaltsgebühren an. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können je nach Streitwert und Umfang der Tätigkeit variieren. Aber auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts können bei einem ungünstigen Prozessausgang ganz oder teilweise auf Sie zukommen.
3. Sachverständigenkosten: Wenn im Verfahren Sachverständige hinzugezogen werden müssen, entstehen Kosten für ihre Tätigkeit.
4. Reise- und Aufenthaltskosten: Wenn Sie oder Ihre Zeugen zu Verhandlungen reisen müssen, entstehen Reise- und Aufenthaltskosten.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle Kosten des Rechtsstreits für sie, d.h. sie müssen gar nichts zahlen. Voraussetzung ist die Erteilung einer Deckungszusage durch die Versicherung.
Was versteht man unter Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es regelt alle Aspekte eines Arbeitsverhältnisses. Es gibt das sog. Individualarbeitsrecht, welches die Ausgestaltung eines jeden Arbeitsverhältnisses regelt. Daneben gibt es das kollektive Arbeitsrecht, das sich mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Tarifverträgen, Betriebsräten usw. befasst.
Leider gibt es in Deutschland kein „Arbeitsgesetzbuch“, in dem alle Arbeitsgesetze gesammelt werden. Vielmehr existieren dutzende arbeitsrechtliche Gesetze, die gewissermaßen „verstreut“ in der Rechtslandschaft herumstehen.
Das materielle Arbeitsrecht regelt die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu finden sind die Vorschriften etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Das formelle Arbeitsrecht befasst sich mit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren und ist im Wesentlichen im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren ab?
Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Eingeleitet wird das Verfahren durch eine Klage. Je nach Situation kann es sich dabei um eine Leistungsklage, eine Feststellungsklage oder um eine Gestaltungsklage handeln.
Durch eine Leistungsklage soll die Gegenseite (der Beklagte) zur Erbringung einer Leistung verurteilt werden. Diese kann etwa in der Zahlung einer Geldsumme bestehen. Ein häufiger Fall ist die klageweise Geltendmachung von ausstehenden Lohnzahlungen (Arbeitgeber hat Lohn nicht oder nur zum Teil gezahlt). Kommt die Gegenseite dem nicht nach, kann das Urteil vollstreckt werden. Konkret bedeutet dies Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gegners oder Kontopfändung.
Eine Feststellungsklage zielt darauf ab, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich festzustellen. In der Praxis kommt die Feststellungsklage zur Anwendung, wenn etwa eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitgebers angegriffen werden soll. Ein Feststellungsurteil kann nicht vollstreckt werden.
Durch die Gestaltungsklage „gestaltet“ das Gericht die Rechtslage unmittelbar, das heißt, es wirkt durch das Gestaltungsurteil unmittelbar auf das jeweilige Arbeitsverhältnis ein. Das Gericht kann das Arbeitsverhältnis ändern oder gar beenden. Häufigster Anwendungsfall der Gestaltungsklage: Bei unwirksamer Kündigung des Arbeitgeber kann das Gericht das Arbeitsverhältnis durch Gestaltungsurteil beenden und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen (§ 9 KSchG).
In der mündlichen Verhandlung werden Anträge gestellt, die Argumente ausgetauscht und über das Ergebnis einer Beweisaufnahme diskutiert. Am Ende der Verhandlung hat das Gericht alle erforderlichen Informationen, um ein Urteil zu fällen.
Grundsätzlich kann man sich als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten und benötigt damit keinen Rechtsanwalt. Allerdings sind die Erfolgsaussichten wesentlich besser, wenn man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt.
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